Todesfall
Orientierung für Trauerfeierlichkeiten
Liebe Trauerfamilie, zum Tod Ihres Angehörigen drücken wir Ihnen als Pfarrgemeinde unsere herzliche Anteilnahme aus.
Damit Sie sich orientieren können, wie die Trauerfeierlichkeiten vor sich gehen, haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt.
Nach Erhalt der Todesnachricht läuten wir am darauffolgenden Morgen als Zeichen der Wertschätzung und religiösen Begleitung die Totenglocke. Sie erklingt am Ende der Messfeier um 7.30 Uhr in der Basilika. Dabei betet die Gottesdienstgemeinde für den/die Verstorbene/n und die Angehörigen.
Am Abend vor der Bestattung wird um 19.00 Uhr in der St.-Josefs-Kirche die Totenwache gehalten. Es ist ein Gebetsgottesdienst für den/die Verstorbene/n. Zur Vorbereitung hierfür benötigen jene, die diese Totenwache leiten, einen Lebenslauf des/der Verstorbenen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie ihn in wesentlichen Grundzügen selbst verfassen, können Ihnen dabei aber auch beim Trauerbesuch gerne behilflich sein. Bei dieser Feier wird ein Bild des/der Verstorbenen aufgestellt.
Die Leitung der Totenwache und die Organisten für die Totenwache werden vom Pfarrbüro aus organisiert. Der Sarg bzw. die Urne ist grundsätzlich in der Aufbahrungshalle beim Waldfriedhof. Zur Totenwache besteht aber die Möglichkeit, dass der Sarg oder die Urne in der St.-Josefs-Kirche aufgebahrt wird. Die Angehörigen nehmen die vordersten Bänke im Mittelblock ein. Nach der Totenwache kann in der Kirche bzw. in der Aufbahrungshalle Weihwasser gesprengt werden. Die Angehörigen bleiben dort so lange anwesend, bis alle am Sarg bzw. an der Urne das Weihwasser gesprengt haben.
Im Anschluss an die Totenwache wird die Urne oder der Sarg vom Bestatter in die Aufbahrungshalle gebracht. Durch den Mehraufwand entstehen Mehrkosten, die vom Bestatter in Rechnung gestellt werden.
Als Blumenschmuck in der Kirche darf nur ein Urnenkranz und ein Blumengebinde (Kranz oder Schale) bzw. ein Sargbukett und ein Blumengebinde aufgestellt werden.
Der Beerdigungsgottesdienst kann auf Wunsch in einer der Rankweiler Kirchen und nach Absprache mit dem jeweiligen Priester am Vormittag um 9.30 Uhr oder am Nachmittag um 14.30 Uhr stattfinden.
Die Urne oder der Sarg können in der St.-Josefs- bzw. der St.-Peters-Kirche (Sarg nur bei Bestattung am St.-Peters-Friedhof) sein. In der Basilika kann nur die Urne aufgestellt werden.
Beim Gottesdienst sind wiederum die vordersten Bänke für die Angehörigen bestimmt. Die Verwandten sind herzlich eingeladen, die Lesung (der jeweilige Schrifttext wird in der Sakristei hinterlegt) und selbstformulierte Fürbitten vorzutragen.
Sie können zwischen einer Sammlung (wie in der Sonntagsmesse) und einem Opfergang wählen. Wenn ein Opfergang stattfindet, dann beginnen ihn die Angehörigen, indem sie links aus der Bank herauskommen, beim aufgestellten Opferkorb vorbei- und dann wieder rechts in die Bank zurückgehen.
Nach dem Beerdigungsgottesdienst gehen alle in Ruhe zum jeweiligen Friedhof (Berg-, Oberer- und Unterer St.-Michaels-Friedhof). Wird der/die Verstorbene auf dem Waldfriedhof bestattet, versammeln sich die Angehörigen nach dem Gottesdienst normalerweise vor der Aufbahrungshalle. Nach dem Gebet wird der Sarg bzw. die Urne zum Grab begleitet. Auf Wunsch kann ein/e Angehörige/r die Urne zum Grab tragen.
Grabansprachen finden am Friedhof statt. Änderungen müssen mit dem jeweiligen Priester besprochen werden.
In den darauffolgenden fünf Jahren wird immer am letzten Mittwoch des Monats, in dem Ihr/e Angehörige/r verstorben ist, um 19.00 Uhr in der St.-Josefs-Kirche der Jahrtagsgottesdienst gefeiert. Dieser Termin mit den Namen der Verstorbenen wird auf der Website, im Pfarrblatt und im Gemeindeblatt veröffentlicht.
keyboard_arrow_rightGebühren
Vonseiten der Pfarre stellen wir Ihnen nur die Honorare für die Organisten in Rechnung.
Bei zusätzlichem Aufwand (Chor, Sänger/in etc.) muss dies mit den Betreffenden direkt abgerechnet werden.Die Grabbenützungsgebühren verrechnet der Eigentümer des jeweiligen Friedhofs (Pfarre Rankweil oder Marktgemeinde Rankweil),
die Gebühren für die Grabaushebung sowie der Aufbahrungshalle werden von der Marktgemeinde Rankweil verrechnet.keyboard_arrow_rightZu den Pfarrfriedhöfen gehören:
- Oberer St.-Michaels-Friedhof
- Bergfriedhof
» Friedhofsordnung - St.-Peters-Friedhof
» Friedhofsordnung
Kontakt
Stephan Ender, Pfarrsekretärkeyboard_arrow_rightZu den Gemeindefriedhöfen gehören:
- Unterer St.-Michaels-Friedhof
- Waldfriedhof
- Friedhof Brederis
Kontakt
Thomas Lins, Marktgemeinde Rankweil
+43 664/88602165
thomas.lins@rankweil.at