Todesfall

Orientierung für Trauerfeierlichkeiten

Liebe Trauerfamilie, zum Tod Ihres Angehörigen drücken wir Ihnen als Pfarrgemeinde unsere herzliche Anteilnahme aus.
Damit Sie sich orientieren können, wie die Trauerfeierlichkeiten vor sich gehen, haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt.

Totenglocke

Nach Erhalt der Todesnachricht läuten wir am darauffolgenden Morgen als Zeichen der Wertschätzung und religiösen Begleitung die Totenglocke. Sie erklingt am Ende der Messfeier um 7.30 Uhr in der Basilika. Dabei betet die Gottesdienstgemeinde für den/die Verstorbene/n und die Angehörigen.   

Gottesdienst

Der Beerdigungsgottesdienst kann auf Wunsch in einer der Rankweiler Kirchen und nach Absprache mit dem jeweiligen Priester am Vormittag um 9.30 Uhr oder am Nachmittag um 14.30 Uhr stattfinden.

Die Urne oder der Sarg können in der St.-Josefs- bzw. der St.-Peters-Kirche (Sarg nur bei Bestattung am St.-Peters-Friedhof) sein. In der Basilika kann nur die Urne aufgestellt werden.

Beim Gottesdienst sind wiederum die vordersten Bänke für die Angehörigen bestimmt. Die Verwandten sind herzlich eingeladen, die Lesung (der jeweilige Schrifttext wird in der Sakristei hinterlegt) und selbstformulierte Fürbitten vorzutragen.

Sie können zwischen einer Sammlung (wie in der Sonntagsmesse) und einem Opfergang wählen. Wenn ein Op­­fergang stattfindet, dann begin­­­nen ihn die Angehörigen, indem sie links aus der Bank herauskommen, beim aufgestellten Opferkorb vorbei- und dann wieder rechts in die Bank zurückgehen.

Jahrtagsgottesdienst

In den darauffolgenden fünf Jahren wird immer am letzten Mittwoch des Monats, in dem Ihr/e Angehörige/r verstorben ist, um 19.00 Uhr in der St.-Josefs-Kirche der Jahrtagsgottesdienst gefeiert. Dieser Termin mit den Namen der Verstorbenen wird auf der Website, im Pfarrblatt und im Gemeindeblatt veröffentlicht.

  • keyboard_arrow_rightGebühren

    Vonseiten der Pfarre stellen wir Ihnen nur die Honorare für die Organisten in Rechnung.
    Bei zusätzlichem Aufwand (Chor, Sänger/in etc.) muss dies mit den Betreffenden direkt abgerechnet werden.

    Die Grabbenützungsgebühren verrechnet der Eigentümer des jeweiligen Friedhofs (Pfarre Rankweil oder Marktgemeinde Rankweil),
    die Gebühren für die Grabaushebung sowie der Aufbahrungshalle werden von der Marktgemeinde Rankweil verrechnet.

  • keyboard_arrow_rightZu den Pfarrfriedhöfen gehören:

    Kontakt
    Stephan Ender, Pfarrsekretär

  • keyboard_arrow_rightZu den Gemeindefriedhöfen gehören:
    • Unterer St.-Michaels-Friedhof
    • Waldfriedhof
    • Friedhof Brederis

    Kontakt
    Thomas Lins, Marktgemeinde Rankweil
    +43 664/88602165
    thomas.lins@rankweil.at