Sakramente der Taufe
Pfarre Rankweil
Wir beglückwünschen Sie zur Geburt Ihres Kindes und freuen uns, dass Sie es zur Taufe in unserer Pfarrgemeinde anmelden. Bei der Tauffeier sagt die Kirche dem Getauften verbindlich zu: Du Mensch bist von Gott gewollt, bejaht, geliebt. Das ist die Frohbotschaft des christlichen Glaubens. Darin sollen die Eltern und Paten das Kind erziehen. Das versprechen sie bei der Taufe.

Im Moment sind nur Einzeltaufen möglich. Und zwar jeden zweiten und letzten Sonntag des Monats um 14.00 Uhr in der Basilika und jeden Wochentag von Montag bis Freitag in der St.-Josefs-Kirche oder der Basilika, Uhrzeit nach Vereinbarung mit der Familie. Wir hoffen, dass wir auf diese Weise den Wünschen der Tauffamilien nachkommen können. Genaue Auskunft bekommen Sie im Pfarrbüro. Bei Taufen in Rankweil gelten die üblichen Bestimmungen für Gottesdienste.
Vereinbaren Sie bitte im Pfarrbüro mindestens zwei Wochen vor der Taufe einen Termin zur Anmeldung. Mindestens ein Elternteil muss Mitglied der Römisch Katholischen Kirche, d.h. nicht ausgetreten sein. Falls Sie nicht in Rankweil wohnen, muss die Taufe in der Wohnpfarre angemeldet werden. Der dortige Pfarrer muss die Tauferlaubnis erteilen.

Zur Anmeldung der Taufe werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie der Geburtsurkunde des Täuflings
- eine Taufscheinergänzung (darf nicht älter als 3 Monate sein) der Eltern und Paten, falls diese nicht in Österreich getauft wurden (anzufordern in den jeweiligen Taufpfarren)
- eine Kopie der Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
Der Pate/die Patin verspricht, zusammen mit den Eltern für den Glauben und das Leben aus dem Glauben des Täuflings mitzusorgen. Deshalb müssen sie selbst der katholischen Kirche angehören und die Sakramente (Taufe und Firmung) empfangen haben. Grundsätzlich wird nur ein/e Taufpatin/-pate benötigt. Als Taufzeuge kann auch ein/e nichtkatholische/r Christ/in (aktives Mitglied der Kirche) zusammen mit einer/einem katholischen Patin/Paten ins Taufbuch eingetragen werden. Die Möglichkeit, später jemand anderen als Patin oder Pate ins Taufregister eintragen zu lassen, besteht nicht.