Kirchliche Trauung
Katholische Pfarre Rankweil
Es gibt nichts Größeres, als zu einem Menschen zu sagen: „Ich liebe dich. Ich nehme dich, wie du bist. Ich möchte mit dir zusammen leben.“ Im Sakrament der Trauung gibt Gott den Eheleuten die Kraft zu ihrem Ja-Wort und verbindet beide zu einem Bund fürs ganze Leben.
Wir freuen uns, wenn Sie kirchlich heiraten möchten und unterstützen Sie in den Vorbereitungen.
Suchen Sie zuerst einen Priester oder Diakon, der die Trauung leiten soll. Es muss nicht der Priester oder Diakon der Heimat- oder Trauungspfarre sein (freie Wahl des Priesters oder Diakons). Falls Sie bisher keinen Priester oder Diakon gefunden haben, der Sie traut, finden Sie hier eine Liste von Personen, die gerne bereit sind Brautpaare bei der Vorbereitung ihres persönlichen Fests zu unterstützen und zu trauen.
Der Termin und Ort der Trauung ist vorrangig mit dem Traupriester oder Diakon zu fixieren.
Die Gestaltung des Gottesdienstes ist mit dem Traupriester zu besprechen. Wenn eine Gesangsgruppe etc. mit dabei ist, muss die Liedauswahl ebenfalls vorher mit dem Priester besprochen werden.
Die Kirche oder Kapelle ist im jeweiligen Pfarramt der Trauungspfarre zu reservieren.
Das Trauungsprotokoll ist in der Wohnpfarre der Braut oder des Bräutigams aufzunehmen. Dazu werden verschiedenen Unterlagen benötigt, welche unter „Unterlagen für eine kirchliche Trauung“ angeführt sind. Das Trauungsprotokoll soll bei der Hochzeit höchstens 6 Monate alt sein.
Unterlagen für eine kirchliche Trauung
Taufscheinergänzung
Dieser wird von beiden Brautleuten benötigt. Der Taufschein oder Taufergänzungsschein ist in der jeweiligen Pfarre erhältlich, in der man getauft wurde. Er darf bei der Aufnahme des Trauungsprotokolls nicht älter als drei Monate sein.
Geburtsurkunde
Eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und der evtl. bereits vorhandenen Kinder ist ausreichend.
Standesamtliche Heiratsurkunde
Kopie (notfalls nachreichen bzw. zur Kirche mitbringen)
Teilnahmebestätigung
eines Eheseminarkurses (notfalls nachreichen bzw. zur Kirche mitbringen)
Scheidungsurkunde
wenn man nur standesamtlich verheiratet war
Sterbeurkunde
wenn ein/e Partner/in bereits verstorben ist
Die Teilnahme an einem Eheseminar ist verbindlich. Informationen darüber gibt es in einer kleinen Broschüre in den Pfarrämtern oder unter www.efz.at